Rückführung des Solidaritätszuschlags

Rückführung des Solidaritätszuschlags

Mit dem Jahr 2021 beginnt die Rückführung des Solidaritätszuschlags. Für rund 90% der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfällt damit ab 01.01.2021 der Soli (BGBl 2019 I S. 2115). Ferner erfolgt eine deutliche Anhebung der Grenzbeträge (Nullzone), bis zu deren Höhe kein Solidaritätszuschlag erhoben wird (§ 3 Abs. 3 SolzG i. d. F. des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019):

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Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter

Einkaufsgutscheine für Ihre Mitarbeiter bleiben bis zu einem Betrag von EURO 1.080,00 im Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern keine anderen Rabatte gewährt wurden. Allerdings dürfen Sie nur Gutscheine für Waren Ihres Sortiments ausgeben. Gutscheine für einen Bezug von Waren bei anderen Firmen fallen nicht unter den Rabattfreibetrag.

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