Sofortabschreibung für Hard- u. Software

Sofortabschreibung für Hard- u. Software

Am 19.01.2021 hat die Bund-Länder-Kommission rückwirkend zum 01.01.2021 eine Sofortabschreibung für Hard- u. Software beschlossen. Für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Restwert im Jahr 2021 vollständig abzuschreiben.