CDK International ist jetzt Keyloop
Nachdem der amerikanische Investor Francisco Partners den Geschäftsbereich CDK International (CDKI) von CDK Global übernommen hat, firmiert der Bereich seit Anfang März 2021 unter dem Namen Keyloop.
Nachdem der amerikanische Investor Francisco Partners den Geschäftsbereich CDK International (CDKI) von CDK Global übernommen hat, firmiert der Bereich seit Anfang März 2021 unter dem Namen Keyloop.
Francisco Partners übernimmt übernimmt von CDK Global den Geschäftsbereich CDK International. CDKI ist der Marktführer im Bereich Dealer Management Systeme (DMS) für den Automobil-Einzelhandel in den Regionen EMEA und Asien.
Am 19.01.2021 hat die Bund-Länder-Kommission rückwirkend zum 01.01.2021 eine Sofortabschreibung für Hard- u. Software beschlossen. Für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Restwert im Jahr 2021 vollständig abzuschreiben.
Für die Jahre 2021 bis 2023 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Die Entfernungspauschale erhöht sich um 5 Cent auf EURO 0,35 je Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Zur Vergütung des Aufladens eines Firmenwagens beim Arbeitnehmer zu Hause lässt die Finanzverwaltung monatliche Pauschalen zu (BMF Schreiben vom 29.09.2020 IV C5 – S, BStBL 2020 I S. 972). Diese wurden ab 2021 bis Ende 2030 wie folgt erhöht:
Mit dem Jahr 2021 beginnt die Rückführung des Solidaritätszuschlags. Für rund 90% der Lohn- und Einkommensteuerzahler entfällt damit ab 01.01.2021 der Soli (BGBl 2019 I S. 2115). Ferner erfolgt eine deutliche Anhebung der Grenzbeträge (Nullzone), bis zu deren Höhe kein Solidaritätszuschlag erhoben wird (§ 3 Abs. 3 SolzG i. d. F. des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019):
Der Mindestlohn ist zum 01.01.2021 von EURO 9,35 auf EURO 9,50 angehoben worden. Zum 01.07.2021 erfolgt eine weitere Anhebung auf dann EURO 9,60.
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn können Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Diese Regelung galt ursprünglich für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020. Der Zeitraum für die Corona-Sonderzahlung wurde jetzt bis Mitte 2021 verlängert.
Wenn Sie an Ihre Mitarbeiter Computer, Smartphones oder Tablet-Computer verschenken, fällt lediglich eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 Prozent an. Egal, wie teuer die Geräte sind (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG). Sozialabgaben fallen nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV).
Einkaufsgutscheine für Ihre Mitarbeiter bleiben bis zu einem Betrag von EURO 1.080,00 im Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern keine anderen Rabatte gewährt wurden. Allerdings dürfen Sie nur Gutscheine für Waren Ihres Sortiments ausgeben. Gutscheine für einen Bezug von Waren bei anderen Firmen fallen nicht unter den Rabattfreibetrag.