Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2021
Der Mindestlohn ist zum 01.01.2021 von EURO 9,35 auf EURO 9,50 angehoben worden. Zum 01.07.2021 erfolgt eine weitere Anhebung auf dann EURO 9,60.
Der Mindestlohn ist zum 01.01.2021 von EURO 9,35 auf EURO 9,50 angehoben worden. Zum 01.07.2021 erfolgt eine weitere Anhebung auf dann EURO 9,60.
Nutzen Sie unseren Kurzarbeitergeldrechner um Ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu ermitteln.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach der Höhe des finanziellen Verlust nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Erhalten Sie für wenigstens für ein Kind einen Kinderfreibetrag, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent.
Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, können daneben einen Minijob ausüben. Je nachdem, wann der Minijob aufgenommen wurde, kann dieser sich auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirken. Zwischen zwei Fallkonstellationen muss unterschieden werden:
Arbeitgeber, die aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen, können jetzt unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen. Ziel dabei ist, dass beschäftigte vorübergehend weniger Stunden leisten und nicht gekündigt werden müssen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bis zu zwei Drittel des Verdienstausfalls.