Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2021

Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2021

Der Mindestlohn ist zum 01.01.2021 von EURO 9,35 auf EURO 9,50 angehoben worden. Zum 01.07.2021 erfolgt eine weitere Anhebung auf dann EURO 9,60.

Was Sie bei Minijobbern beachten müssen

Bewegt sich bei Ihren Minijobbern der Lohn an der Untergrenze (Mindestlohn) und die Arbeitszeit eher an der Obergrenze, müssen Sie die Arbeitsstunden reduzieren. Bis zum 30.06.2021 dürfen Ihre Mitarbeiter maximal 47,36 Stunden im Monat arbeiten (EURO 450,00 / EURO 9,50), ab dem 01.07.2021 höchstens 46,87 Stunden im Monat (EURO 450,00 / EURO 9,60).

Die maximale monatliche Arbeitszeit muss unbedingt im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Ansonsten gilt nach § 12 TzBFG automatisch eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Damit ist die Minijobgrenze in jedem Fall überschritten – gleichgültig, wieviel tatsächlich gearbeitet und bezahlt wird.