Erhöhung der Entfernungspauschale

Erhöhung der Entfernungspauschale

Für die Jahre 2021 bis 2023 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Die Entfernungspauschale erhöht sich um 5 Cent auf EURO 0,35 je Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Beispiel:
Die Entfernung zur ersten Tätigkeitstätte beträgt 35 Kilometer. Die Entfernungspauschale beträgt somit für jede Fahrt

20 Kilometer x 0,30 EUROEURO6,00
15 Kilometer x 0,35 EUROEURO5,25
GesamtEURO11,25

Für die Jahre 2024 bis 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 3 Cent auf dann EURO 0,38.

Die temporäre Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird ebenfalls auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angewendet.

Arbeitgeberzuschüsse für die Nutzung des eigenen Pkw´s können bis zur Höhe der neuen Entfernungspauschale mit 15% pauschal versteuert werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt erfolgt. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Die Pauschalierung ist auch bei der Dienstwagengestellung möglich.