Elektromobilität: Pauschalen für das Aufladen erhöht
Zur Vergütung des Aufladens eines Firmenwagens beim Arbeitnehmer zu Hause lässt die Finanzverwaltung monatliche Pauschalen zu (BMF Schreiben vom 29.09.2020 IV C5 – S, BStBL 2020 I S. 972). Diese wurden ab 2021 bis Ende 2030 wie folgt erhöht:
Mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
Monatliche Pauschalen | 2020 | 2021 |
Elketrofahrzeuge | EUR 20,00 | EUR 30,00 |
Hybridfahrzeuge | EUR 10,00 | EUR 15,00 |
Ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
Monatliche Pauschalen | 2020 | 2021 |
Elketrofahrzeuge | EUR 50,00 | EUR 70,00 |
Hybridfahrzeuge | EUR 25,00 | EUR 35,00 |
Für private Fahrzeuge der Arbeitnehmer gilt weiterhin, dass das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
Steuerbefreit sind ferner vom Arbeitgeber für die private Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtungen (§ 3 Nr. 46 EStG). Hierbei handelt es sich um sogenannte Wallboxen, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufzeichnung im Lohnkonto muss nicht mehr erfolgen.