Elektromobilität: Pauschalen für das Aufladen erhöht

Elektromobilität Pauschalen für das Aufladen erhöht

Zur Vergütung des Aufladens eines Firmenwagens beim Arbeitnehmer zu Hause lässt die Finanzverwaltung monatliche Pauschalen zu (BMF Schreiben vom 29.09.2020 IV C5 – S, BStBL 2020 I S. 972). Diese wurden ab 2021 bis Ende 2030 wie folgt erhöht:

Mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

Monatliche Pauschalen20202021
ElketrofahrzeugeEUR 20,00EUR 30,00
HybridfahrzeugeEUR 10,00EUR 15,00

Ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

Monatliche Pauschalen20202021
ElketrofahrzeugeEUR 50,00EUR 70,00
HybridfahrzeugeEUR 25,00EUR 35,00

Für private Fahrzeuge der Arbeitnehmer gilt weiterhin, dass das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Steuerbefreit sind ferner vom Arbeitgeber für die private Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtungen (§ 3 Nr. 46 EStG). Hierbei handelt es sich um sogenannte Wallboxen, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufzeichnung im Lohnkonto muss nicht mehr erfolgen.