Zeitraum für Corona-Sonderzahlung verlängert
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn können Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Diese Regelung galt ursprünglich für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020. Der Zeitraum für die Corona-Sonderzahlung wurde jetzt bis Mitte 2021 verlängert.