Zweifelsfragen zur Corona-Beihilfe
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kann der Arbeitgeber in der Zeit zwischen dem 01.03. und 31.12.2020 einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss an seine Arbeitnehmer auszahlen. Da es hierzu zu zahlreichen Rückfragen kam, hat das Bundesfinanzministerium dazu Stellung genommen.