Anhebung des Mindestlohns
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Zum Jahreswechsel wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben; davon profitieren sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch Minijobber.
Zum Jahreswechsel wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben; davon profitieren sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch Minijobber.
Übersteigen die Kosten einer Weihnachtsfeier EURO 110,00 pro Arbeitnehmer, so müssen Sie den übersteigende Teil mit 25% pauschal versteuern.
Seit der Einführung des “Gesetzes zur Einführung der Brückenarbeitszeit” zum 01.01.2019 existiert eine große Falle bei Minijobs.