Anhebung des Mindestlohns

Zum Jahreswechsel wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben; davon profitieren sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch Minijobber.
Zum Jahreswechsel wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben; davon profitieren sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch Minijobber.
Übersteigen die Kosten einer Weihnachtsfeier EURO 110,00 pro Arbeitnehmer, so müssen Sie den übersteigende Teil mit 25% pauschal versteuern.
Seit der Einführung des “Gesetzes zur Einführung der Brückenarbeitszeit” zum 01.01.2019 existiert eine große Falle bei Minijobs.