Grenzwerte 2020
Im Steuer- sowie im Sozialversicherungsrecht gelten im Jahr 2020 teilweise neue Grenzwerte:
Im Steuer- sowie im Sozialversicherungsrecht gelten im Jahr 2020 teilweise neue Grenzwerte:
Lohnsteuerlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung bei Mitarbeitern vor, die nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage beschäftigt werden oder deren Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich ist.
Der steuerfreie Betrag für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung wurden von EURO 500,00 auf EURO 600,00 im Jahr je Mitarbeiter erhöht.
Zum Jahreswechsel wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben; davon profitieren sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch Minijobber.
Für Anfang 2020 ist eine umfangreiche Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit höheren Strafen bei folgenden Vergehen geplant: