Weihnachtsfeier besser gleich pauschal versteuern

Übersteigen die Kosten einer Weihnachtsfeier EURO 110,00 pro Arbeitnehmer, so müssen Sie den übersteigende Teil mit 25% pauschal versteuern. Tun Sie dies nicht in der Hoffnung, der Betriebsprüfer würde dies später übersehen (was er nie tut), so müssen Sie den übersteigenden Teil nachversteuern.

Damit ist es jedoch nicht getan. Werden diese Leistungen über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung pauschaliert oder wird dies bis zum 28.02. des Folgejahres nachgeholt, so tritt Sozialversicherungsfreiheit ein. Stellt jedoch der Betriebsprüfer fest, dass der Freibetrag von EURO 110,00 überschritten wurde, so fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an.

Fazit: Melden Sie für die betreffenden Beträge besser gleich die pauschale Steuer an.