Mindestlohnfalle bei Minijobs besteht weiterhin
Bekanntlich darf ein Minijobber regelmäßig nicht mehr als EURO 450,00 im Monat verdienen. Bezahlen Sie einem Minijobber nun genau den Mindestlohn, so müssen Sie bei jeder Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit reduzieren. Beim Start des Mindestlohns im Jahr 2015 waren noch rund 53 Stunden monatlich erlaubt, die ein Minijobber maximal arbeiten durfte. Im Jahr 2018 reduzierten sich die Stunden mit Anhebung des Mindestlohns auf 51. Seit Anfang des Jahres darf ein Minijobber nur noch knapp 49 Stunden im Monat arbeiten (EURO 450,00 / EURO 9,19 (Mindestlohn 2019) = 48,97).