Im Minijob mehr als EURO 450,00 verdienen
Als Minijobber dürfen Sie grundsätzlich 450 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen. Im Jahr ergibt das eine Höchstverdienstgrenze von 5.400 Euro. Wird dieser Jahresverdienst überschritten, weil Sie in einzelnen Monaten mehr verdienen als ursprünglich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, kommt es auf den Grund für diese höhere Zahlung an. Wird die Verdienstgrenze gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. Als gelegentlich gilt die Zahlung eines höheren Verdienstes für maximal 3 Kalendermonate in einem 12-Monats-Zeitraum. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch mehr als 5.400 Euro betragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der höhere Verdienst 3 Monate hintereinander oder in 3 einzelnen Monaten verteilt über den 12-Monats-Zeitraum erzielt wird. Da Sie die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro wegen einer Krankheitsvertretung überschreiten, war dies auch nicht vorhersehbar. Fazit: Selbst wenn Sie in 3 Kalendermonaten unvorhersehbar mehr als vereinbart verdienen und deshalb die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro überschreiten, bleiben Sie ein Minijobber. Sollten Sie die Krankheitsvertretung in mehr als 3 Kalendermonaten übernehmen, wäre ihre Beschäftigung kein Minijob mehr.