Förderung der Elektromobilität
Elektro- und Hybridfahrzeuge schlagen bei einer Zulassung zwischen 2019 und 2030 nur mit einem Sachbezugswert von 0,5% zu Buche, da die 1%-Regel nur auf den halben Bruttolistenpreis angewendet wird.
Elektro- und Hybridfahrzeuge schlagen bei einer Zulassung zwischen 2019 und 2030 nur mit einem Sachbezugswert von 0,5% zu Buche, da die 1%-Regel nur auf den halben Bruttolistenpreis angewendet wird.