Straßenverkehrs-Ordnung

Für Anfang 2020 ist eine umfangreiche Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit höheren Strafen bei folgenden Vergehen geplant:

  • Unerlaubtes Fahren durch eine Rettungskasse soll künftig mit bis zu EURO 320,00 Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Ferner drohen zwei Punkte im Fahreignungsregister. Die gleichen Maßnahmen sollen gelten, wenn beispielsweise bei einem Unfall keine Rettungsgasse gebildet wird.
  • Berufskraftfahrern soll verboten werde, ab einem Tempo von über 30 Km/h den Notbremsassistenten zu deaktivieren. Hier drohen ein Bußgeld von EURO 100,00 sowie ein Punkt in Flensburg.
  • Unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen soll zukünftig mit EURO 100,00 (bislang EURO 15,00) geahndet werden. Bei besonders schweren Verstößen droht ein Punkt im Fahreignungsregister.
  • Für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder E-Tretrollern soll ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gelten.