Firmenfahrräder 2019

Wenn Sie einem Mitarbeiter zusätzlich zum Arbeitslohn ein Fahrrad überlassen, so ist diese Überlassung steuerfrei. Die Steuerfreiheit gilt auch für die Überlassung von Elektrofahrrädern, sofern diese nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren. Die Überlassung darf dabei nicht in Form einer Gehaltsumwandlung erfolgen.

Die Regelung ist befristet bis Ende 2021.