Anhebung der Steuerbefreiung für Gesundheitsförderung

Der steuerfreie Betrag für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung wurden von EURO 500,00 auf EURO 600,00 im Jahr je Mitarbeiter erhöht.

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