Anhebung des Mindestlohns

Zum Jahreswechsel wurde der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben; davon profitieren sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch Minijobber. Dabei ist es unerheblich, ob eine Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausgeübt wird.

Achtung: Erhält ein Minijobber den Mindestlohn sowie einen Verdienst von EURO 450,00 so muss die Zahl der Arbeitsstunden geprüft und ggf. nach unten angepasst werden (EURO 450,00 / EURO 9,35 = 48 Stunden). Nur dann bleibt der Minijob auch im Jahr 2020 weiterhin ein Minijob.

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind die folgenden Personen:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung
  • Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
  • Selbstständige
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt