Anhebung der Steuerbefreiung für Gesundheitsförderung

Der steuerfreie Betrag für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung wurden von EURO 500,00 auf EURO 600,00 im Jahr je Mitarbeiter erhöht.

Wichtig ist, dass der Betrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Die Leistungen können nicht in Form einer Gehaltsumwandlung gewährt werden.

Arbeitgeber sollen zukünftig den Spielraum erweitert bekommen, Mitarbeitern spezielle Gesundheitsleistungen anbieten zu können oder entsprechende Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen zu leisten.